Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Nachstehende Bedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen von

Stephan Hagenow, Rehwiese 20, 24857 Fahrdorf

(nachstehend SH genannt) und dem Käufer (nachstehend auch Kunde genannt), soweit nicht im Kaufvertrag selbst oder in sonstigem Schriftwechsel anderslautende Vereinbarungen schriftlich niedergelegt sind.

1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn SH diesen ausdrücklich als Grundlage der Geschäftsbeziehung zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von SH sind frei und unverbindlich, sofern nicht ein schriftliches Angebot vorliegt oder eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist.

2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Preislisten und andere Unterlagen sind Teil unverbindlicher Angebote und nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3. Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen in Prospekten, Flyern und auf Internetseiten sind hinsichtlich Farbe, Größe, Gewicht, Maßen und Formen eine Darstellung als Anhalt und nicht verbindlich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise sind Endpreise einschließlich ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer und Verpackung.

Transport- und notwendige Zollkosten trägt der Käufer, die nach Aufwand berechnet werden.

3.2. Rechnungen sind nach Erhalt der Ware und Rechnung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen zu begleichen.

Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugsbeginn werden Zinsen in gesetzlicher Höhe fällig und ein Inkasso-Büro zur Wahrung berechtigter Ansprüche beauftragt.

3.3. Skonti, anderweitige Zahlungsziele oder sonstige Rabattvereinbarungen werden bei Gewährung auf der Rechnung separat aufgeführt.

4. Liefer- und Leistungszeit, Versendungsgefahr

4.1. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich vereinbart werden.

4.2. Sollten Waren seitens der Hersteller / Lieferanten nicht lieferbar sein, obliegt es SH den Kunden zeitnah zu informieren und ihm die Wahl zwischen Änderung seines Bestellwunsches oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag zu überlassen.

4.3. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei von SH nicht zu vertretenden Lieferschwierigkeiten, z. B. beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von SH liegen (u. a. Produktionsstörungen, Zulieferschwierigkeiten) und in Fällen höherer Gewalt. Kann eine Lieferung aus diesen oder ähnlichen Gründen nicht mehr vorgenommen werden, haben SH und der Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es findet eine Einigung über eine Ersatzlieferung statt.

4.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über (Versendungsgefahr), bei Abholung mit Übergabe an den Kunden.

4.5. SH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nur ein Teil der bestellten Ware geliefert werden kann, es sei denn, der Kunde weist nach, dass nur die gesamte Lieferung für ihn von Interesse ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten Eigentum von SH. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder Insolvenz ist SH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde darf nicht weiter über die Vorbehaltsware verfügen.

5.2. Für Kaufleute gelten ergänzend folgende Regelungen:

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges an Dritte weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer an SH zur Sicherung der Kaufpreisforderung ab.

Der Kunde hat einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Dritte auf die Rechte von SH am vorbehaltenen Eigentum der Ware hinzuweisen.

6. Sachmangelhaftung

6.1. Für die während der gesetzlichen Fristen auftretenden Mängel der Ware gelten die gesetzlichen Regelungen auf Nacherfüllung / Nachbesserung sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf Schadenersatz. SH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden verbleibt.

6.2. Ansprüche können nur bei sachgemäßem Gebrauch der Ware hergeleitet werden. Veränderungen oder mutwillige Beschädigungen unterliegen keinen Ansprüchen.

6.3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Sachmangelhaftung auf ein Jahr begrenzt. Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf ihre Vertragsmäßigkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Ansonsten gelten die gelieferten Waren als im vertragsgemäßen Zustand genehmigt.

7. Urheber- und Markenrechte

7.1. Alle durch SH in Umlauf gebrachte Kataloge, Prospekte, Flyer, Zeichnungen und sonstige Unterlagen sowie dazugehörige Preislisten (auch bei Ausschreibungen) unterliegen dem Urheberrecht des Herstellers oder von SH. Sie dürfen von Dritten nur verändert werden, wenn eine schriftliche Genehmigung von SH oder dem jeweiligen Urheber vorliegt.

7.2. An SH übertragene Bilddateien, Grafiken, Logos, Schriftzüge etc. setzen voraus, dass keine Urheber-, Marken- oder andere Rechte Dritter verletzt werden.

8. Veredelungen

8.1. SH bietet für einige seiner Produkte Veredelungsmöglichkeiten an. Waren, die durch in Auftrag gegebene Veredelungen verändert werden, sind Sonderanfertigungen. Diese Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen, soweit nicht Ansprüche aus Sachmangelhaftung auf das jeweilige Grundprodukt geltend gemacht werden können.

8.2. Wenn Veredelungen auf Wunsch und mit den Schriftzügen oder Logos des Kunden angefertigt werden, können daraus keinerlei Ansprüche gegen SH hergeleitet werden.

8.3. Voraussetzung für Veredelungen ist die Erstellung eines Entwurfes. Die erstmaligen Entwurfskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind bei Folgeaufträgen kostenfrei, solange der Entwurf verwendet werden kann.

8.4. Veredelungen gibt SH bei Fremdfirmen in Auftrag. Gegen SH können Ansprüche aus technisch bedingten Abweichungen von Schriftzügen oder Logos nicht hergeleitet werden.

9. Haftungsbeschränkung

Nur in Fällen, in denen SH, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haftet SH für Schäden. Dies gilt nicht, soweit für Verschulden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

10.1. Für sämtliche Geschäfte gilt deutsches Recht.

10.2. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist für jede Art des Vertragsabschlusses Erfüllungsort und Gerichtsstand Schleswig.

10.3. Im Übrigen ist Erfüllungsort für Zahlungen der Betriebssitz von SH. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort der Ort der Übergabe an den Kunden bzw. bei Versendung der Übergabe an den Versender.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Fahrdorf, März 2017

 

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